Im Rahmen unseres Hausrechtes haben wir die bestehenden Jugendschutzbestimmungen für die Veranstaltungen am Freitag und am Samstag verschärft. (siehe z.B. Zutritt unter16 Jahren !)

 

Zutritt unter 16 Jahre: nur mit Aufsicht von Personensorgeberechtigten (Eltern)

 

Zutritt ab 16 Jahren bis 18 Jahren: Eintritt bis 24.00 Uhr ohne Einschränkung möglich

(nach 24.00 Uhr ab 16 Jahre: nur unter Aufsicht von Erziehungsbeauftragten ( Achtung Formblatt Erziehungsbeauftragung erforderlich)  - oder Eltern

 

Zur Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen werden am Eingang Ausweiskontrollen durchgeführt. Im Zweifelsfall über das Alter, ist der Zutritt nur mit einem gültigen Ausweis möglich.

 

Bei Ausweisfälschung oder - missbrauch wird die Polizei eingeschaltet.

 

Zusätzlich gelten selbstverständlich die grundsätzlichen Jugendschutzbestimmungen:

- kein Alkohol unter 16 Jahren

- keine brandweinhaltigen Getränke (Schnaps / Likör) unter 18 Jahre.

- kein Rauchen unter 18 Jahren